Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ändert die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2008. Sie führt ein verpflichtendes Bestandsverzeichnis für jeden Betrieb ein, modernisiert die Kennzeichnung mit einem elektronischen Tag und präzisiert Meldeverfahren. Einige Fachbegriffe werden angepasst und Kosten für Kontrollen auf den Tierhalter übertragen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/10/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ändert die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2008. Sie führt ein verpflichtendes Bestandsverzeichnis für jeden Betrieb ein, modernisiert die Kennzeichnung mit einem elektronischen Tag und präzisiert Meldeverfahren. Einige Fachbegriffe werden angepasst und Kosten für Kontrollen auf den Tierhalter übertragen.Schwerpunkte
- Der Verweis auf die EU‑Verordnung wird von Nr. 1760/2003 auf die aktuelle Nr. 1760/2000 geändert.
- Jeder Tierhalter muss ein Bestandsverzeichnis für alle Tiere seines Betriebs führen, wobei bei mehreren Betrieben separate Verzeichnisse zu erstellen sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.