Zusammenfassung
Die 308. Verordnung vom 10. November 2016 aktualisiert die Geflügelpest‑Verordnung 2007, indem sie die Anlage 1 ersetzt und neue Risikogebiete definiert. Aktuell werden elf Gemeinden in Vorarlberg als Gebiete mit erhöhtem Risiko aufgrund ihrer Lage an Gewässern benannt. Die Verordnung trat am 10. November 2016 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/10/2016XXV
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 308. Verordnung vom 10. November 2016 aktualisiert die Geflügelpest‑Verordnung 2007, indem sie die Anlage 1 ersetzt und neue Risikogebiete definiert. Aktuell werden elf Gemeinden in Vorarlberg als Gebiete mit erhöhtem Risiko aufgrund ihrer Lage an Gewässern benannt. Die Verordnung trat am 10. November 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt die bisherige Anlage 1 der Geflügelpest‑Verordnung 2007 durch eine neue Anlage, in der Risikogebiete für die Ausbreitung der Geflügelpest definiert werden.
- Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist das Tierseuchengesetz (TSG) – insbesondere §§ 1 Abs. 5‑6, 2 und 2c.
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