Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest. Sie definiert drei Lohnstufen, Zuschläge für bestimmte Tätigkeiten und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt seit dem 1. Januar 2017 für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 30. September 2005 begonnen wurden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/11/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest. Sie definiert drei Lohnstufen, Zuschläge für bestimmte Tätigkeiten und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt seit dem 1. Januar 2017 für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 30. September 2005 begonnen wurden.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer/innen, die nicht Mitglied einer tarifgebundenen Interessenvertretung sind.
- Es werden drei Lohngruppen definiert (9,76 €, 10,85 € bzw. 14,23 € pro Stunde); für Tätigkeiten nach Entlohnungsschema A wird ein Zuschlag von 7 % auf den jeweiligen Stundensatz gewährt.
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