Zusammenfassung
Die Messgeräteverordnung 2016 legt neue technische und dokumentarische Anforderungen für zahlreiche Messgeräte fest, führt eine CE‑ und Metrologie‑Kennzeichnung ein und definiert das Konformitätsbewertungsverfahren. Sie trat am 20. April 2016 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/29/2016XXV
Gewerbeaufsicht
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Zusammenfassung
Die Messgeräteverordnung 2016 legt neue technische und dokumentarische Anforderungen für zahlreiche Messgeräte fest, führt eine CE‑ und Metrologie‑Kennzeichnung ein und definiert das Konformitätsbewertungsverfahren. Sie trat am 20. April 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, für welche Messgeräte (z. B. Wasser‑, Gas‑, Strom‑ und Wärmezähler) die neuen Anforderungen gelten.
- Hersteller müssen technische Unterlagen erstellen, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und nach erfolgreicher Prüfung die CE‑Kennzeichnung sowie die zusätzliche Metrologie‑Kennzeichnung anbringen.
Dokumente (PDFs)
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