Achte Änderung der FinanzOnline‑Erklärungsverordnung – elektronische Meldungen nach GMSG
Verordnung vom 11.11.2016Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die FinanzOnline‑Erklärungsverordnung um Vorgaben zur elektronischen Meldung nach dem Gemeinsamen Meldestandard‑Gesetz. Meldungen dürfen nur per Datenstrom‑Übermittlung oder Web‑Service gesendet werden und erst nach Vorliegen technischer Voraussetzungen.Bundesministerium für Finanzen11/11/2016XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die FinanzOnline‑Erklärungsverordnung um Vorgaben zur elektronischen Meldung nach dem Gemeinsamen Meldestandard‑Gesetz. Meldungen dürfen nur per Datenstrom‑Übermittlung oder Web‑Service gesendet werden und erst nach Vorliegen technischer Voraussetzungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung schreibt vor, dass Meldungen nach dem GMSG ausschließlich über das Online‑Verfahren FinanzOnline eingereicht werden müssen.
- Das bisher geltende § 2 der FinanzOnline‑Verordnung wird für diese Meldungen nicht angewendet.
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