Zusammenfassung
Die Verordnung ändert in den §§ 1 und 2 das Bezugsdatum von „12. November 2016“ auf „10. Februar 2017“, wodurch das Inkrafttreten der vorübergehenden Grenzkontrollen an Binnengrenzen nach hinten verschoben wird.Bundesministerium für Inneres11/11/2016XXV
Grenze
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert in den §§ 1 und 2 das Bezugsdatum von „12. November 2016“ auf „10. Februar 2017“, wodurch das Inkrafttreten der vorübergehenden Grenzkontrollen an Binnengrenzen nach hinten verschoben wird.Schwerpunkte
- In den §§ 1 und 2 wird das Datum von „12. November 2016“ auf „10. Februar 2017“ geändert, sodass die vorübergehende Grenzkontrolle erst ab diesem späteren Zeitpunkt gilt.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG).
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