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Änderung des Datums für vorübergehende Grenzkontrollen an Binnengrenzen
Verordnung vom 11.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert in den §§ 1 und 2 das Bezugsdatum von „12. November 2016“ auf „10. Februar 2017“, wodurch das Inkrafttreten der vorübergehenden Grenzkontrollen an Binnengrenzen nach hinten verschoben wird.
Bundesministerium für Inneres11/11/2016XXV
Grenze
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert in den §§ 1 und 2 das Bezugsdatum von „12. November 2016“ auf „10. Februar 2017“, wodurch das Inkrafttreten der vorübergehenden Grenzkontrollen an Binnengrenzen nach hinten verschoben wird.

Schwerpunkte

  • In den §§ 1 und 2 wird das Datum von „12. November 2016“ auf „10. Februar 2017“ geändert, sodass die vorübergehende Grenzkontrolle erst ab diesem späteren Zeitpunkt gilt.
  • Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG).
Dokumente (PDFs)
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Sobotka Wolfgang, Mag.

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3 - Niederösterreich



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