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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien (2017)
Verordnung vom 14.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundlöhne nach Quadratmeterfläche und regelt zahlreiche Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2017.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundlöhne nach Quadratmeterfläche und regelt zahlreiche Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2017.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs einer solchen beitreten.
  • Der monatliche Grundlohn wird nach Quadratmeterfläche berechnet: 0,2569 € pro m² Wohn- bzw. Nutzfläche und 0,2569 € pro m² für andere Räumlichkeiten; für das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis 0,4633 € pro m².
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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