Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundlöhne nach Quadratmeterfläche und regelt zahlreiche Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundlöhne nach Quadratmeterfläche und regelt zahlreiche Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2017.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs einer solchen beitreten.
- Der monatliche Grundlohn wird nach Quadratmeterfläche berechnet: 0,2569 € pro m² Wohn- bzw. Nutzfläche und 0,2569 € pro m² für andere Räumlichkeiten; für das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis 0,4633 € pro m².
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.