Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich fest und definiert einheitliche Vergütungen nach Fläche, Materialzuschlag und Sonderleistungen. Der Tarif gilt ab 1. Januar 2017 und ersetzt die vorherige Regelung von 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich fest und definiert einheitliche Vergütungen nach Fläche, Materialzuschlag und Sonderleistungen. Der Tarif gilt ab 1. Januar 2017 und ersetzt die vorherige Regelung von 2015.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen in Niederösterreich, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder später werden, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Die Grundvergütung richtet sich nach der genutzten Quadratmeterzahl: 0,2581 € pro m² Wohnfläche, 0,2581 € pro m² andere Räumlichkeiten und 0,4684 € pro m² für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis.
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