Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2017 den Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Material‑ und Sonderzuschläge sowie Urlaubsgelder.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2017 den Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Material‑ und Sonderzuschläge sowie Urlaubsgelder.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen im Burgenland, sowohl für Arbeitgeber ohne Kollektivvertrag als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten.
- Der Grundlohn beträgt 0,2594 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2594 € pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und 0,4698 € pro Quadratmeter für die Reinigung und Bestreuung von Gehsteigen bei Glatteis.
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