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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (2017)
Verordnung vom 14.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2017 den Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Material‑ und Sonderzuschläge sowie Urlaubsgelder.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2017 den Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Material‑ und Sonderzuschläge sowie Urlaubsgelder.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen im Burgenland, sowohl für Arbeitgeber ohne Kollektivvertrag als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten.
  • Der Grundlohn beträgt 0,2594 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2594 € pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und 0,4698 € pro Quadratmeter für die Reinigung und Bestreuung von Gehsteigen bei Glatteis.
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Stöger Alois, diplômé

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