Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Wien einen einheitlichen Mindestlohntarif für Haus‑ und Gebäudebetreuer*innen fest, definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für diverse Aufgaben und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Wien einen einheitlichen Mindestlohntarif für Haus‑ und Gebäudebetreuer*innen fest, definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für diverse Aufgaben und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Wien und nur für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind und nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 96,11 €; ab dem achten Stockwerk erhöht sich der Betrag um 6,90 € pro zusätzlichem Stockwerk.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.