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Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland
Verordnung vom 14.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2017 einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden im Burgenland fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Gartenpflege, Heizanlagen und Hausarbeitskräfte.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2017 einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden im Burgenland fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Gartenpflege, Heizanlagen und Hausarbeitskräfte.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden im Burgenland fest, der für Eigentümer gilt, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für Aufzugswartungen erhalten die beauftragten Personen monatlich 106,38 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich der Betrag um 12,56 € pro zusätzlichem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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