Zusammenfassung
Die Verordnung 32/2016 ändert die Verordnung über den Rechnungsabschluss der Universitäten, streicht alte Paragraphen, führt neue detaillierte Berichtspflichten ein und legt ein Frühwarnsystem bei schlechten Finanzkennzahlen fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/29/2016XXV
Bildung
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 32/2016 ändert die Verordnung über den Rechnungsabschluss der Universitäten, streicht alte Paragraphen, führt neue detaillierte Berichtspflichten ein und legt ein Frühwarnsystem bei schlechten Finanzkennzahlen fest.Schwerpunkte
- Die bisherigen Paragraphen 3 und 4 werden gestrichen, wodurch die alte Gliederung aufgehoben wird.
- § 1 wird neu als „Allgemeine Bestimmungen“ bezeichnet und definiert, dass der Rechnungsabschluss aus Bilanz und GuV besteht und durch zusätzliche Angaben ergänzt wird.
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