<!--[-->Vermessungsgebührenverordnung 2016 – Gebühren für Vermessungsleistungen<!--]-->
Vermessungsgebührenverordnung 2016 – Gebühren für Vermessungsleistungen
Verordnung vom 15.11.2016

Zusammenfassung

Die Vermessungsgebührenverordnung 2016 legt einheitliche Gebühren für verschiedene vermessungsrechtliche Leistungen fest und trat am 1. Dezember 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/15/2016XXV
Geodäsie

Zusammenfassung

Die Vermessungsgebührenverordnung 2016 legt einheitliche Gebühren für verschiedene vermessungsrechtliche Leistungen fest und trat am 1. Dezember 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Für die Ausstellung von Auszügen aus dem technischen Operat werden feste Gebühren von 5 € (Format A‑1) bzw. 7,50 € (Format A‑2) erhoben.
  • Für die Grundstücksvereinigung (Zusammenlegung von mindestens zwei Grundstücken) wird ein Grundaufwand von 29 € pro Antrag plus 6 € für jedes weitere Grundstück berechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP


4E - Mühlviertel



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.