Zusammenfassung
Die Vermessungsgebührenverordnung 2016 legt einheitliche Gebühren für verschiedene vermessungsrechtliche Leistungen fest und trat am 1. Dezember 2016 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/15/2016XXV
Geodäsie
Zusammenfassung
Die Vermessungsgebührenverordnung 2016 legt einheitliche Gebühren für verschiedene vermessungsrechtliche Leistungen fest und trat am 1. Dezember 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Für die Ausstellung von Auszügen aus dem technischen Operat werden feste Gebühren von 5 € (Format A‑1) bzw. 7,50 € (Format A‑2) erhoben.
- Für die Grundstücksvereinigung (Zusammenlegung von mindestens zwei Grundstücken) wird ein Grundaufwand von 29 € pro Antrag plus 6 € für jedes weitere Grundstück berechnet.
Dokumente (PDFs)
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