Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, vierteljährlich Zusatzfragen zur Selbstständigkeit zu erheben und die Ergebnisse bis Ende 2018 kostenfrei zu veröffentlichen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/16/2016XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, vierteljährlich Zusatzfragen zur Selbstständigkeit zu erheben und die Ergebnisse bis Ende 2018 kostenfrei zu veröffentlichen.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist verpflichtet, im Jahr 2017 Daten zur Selbstständigkeit zu erheben.
- Erhoben werden zehn Merkmale von selbstständigen Personen, darunter Kundenzahl, Arbeitszeiten und Gründe für die Selbstständigkeit.
Dokumente (PDFs)
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