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Verordnung zur Statistik über Selbstständigkeit (2017)
Verordnung vom 16.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, vierteljährlich Zusatzfragen zur Selbstständigkeit zu erheben und die Ergebnisse bis Ende 2018 kostenfrei zu veröffentlichen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/16/2016XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, vierteljährlich Zusatzfragen zur Selbstständigkeit zu erheben und die Ergebnisse bis Ende 2018 kostenfrei zu veröffentlichen.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist verpflichtet, im Jahr 2017 Daten zur Selbstständigkeit zu erheben.
  • Erhoben werden zehn Merkmale von selbstständigen Personen, darunter Kundenzahl, Arbeitszeiten und Gründe für die Selbstständigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


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