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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg (2017)
Verordnung vom 18.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, definiert Lohnsätze pro Quadratmeter und regelt Zuschläge sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2017 für Arbeitgeber ohne Kollektivvertrag.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, definiert Lohnsätze pro Quadratmeter und regelt Zuschläge sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2017 für Arbeitgeber ohne Kollektivvertrag.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für Hausbesorger/innen und deren Arbeitgeber in Vorarlberg, sofern diese nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Die Vergütung setzt sich aus festen Beträgen pro Quadratmeter Wohnfläche, anderen Räumlichkeiten und Gehsteigreinigung zusammen.
Dokumente (PDFs)
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