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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (ab 01.01.2017)
Verordnung vom 18.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert Grundentgelte, Zuschläge und Sondervergütungen und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert Grundentgelte, Zuschläge und Sondervergütungen und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen in Tirol, sowohl für Arbeitgeber, die nicht kollektivvertragsfähig sind, als auch für solche, die später kollektiv werden, solange kein Kollektivvertrag besteht.
  • Grundentgelt: 0,258 € pro Quadratmeter Nutzfläche; für Gehsteigreinigung 0,4872 € pro Quadratmeter.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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