Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2017 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Basis‑ und Sonderentgelten sowie jährlicher Zulagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2017 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Basis‑ und Sonderentgelten sowie jährlicher Zulagen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sowie deren Arbeitgeber*innen, sofern sie nicht bereits einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft angehören.
- Basisentgelte werden pro Quadratmeter festgesetzt: 0,2572 € für Wohnfläche, 0,2572 € für andere Räumlichkeiten und 0,4701 € für das Reinigen/Bestreuen von Gehsteigen bei Glatteis.
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