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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich (ab 01.01.2017)
Verordnung vom 18.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter Nutzfläche sowie Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und Sonderarbeiten und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter Nutzfläche sowie Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und Sonderarbeiten und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für alle Hausbesorger/innen sowie deren Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2523 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,4567 € pro Quadratmeter für die Reinigung und Bestreuung von Gehsteigen bei Glatteis; bei Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 20 %.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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