Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2017 den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen und Stundenlöhne für Hausarbeiter.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2017 den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen und Stundenlöhne für Hausarbeiter.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Vorarlberg beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen werden Pauschalbeträge von 92,91 € bis zu vier Geschossen und 5,78 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.