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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Tirol (2017)
Verordnung vom 18.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlohn‑ und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen (z. B. Aufzüge, Heizung, Grünflächen) in Tirol fest und gilt ab 1. Jänner 2017.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlohn‑ und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen (z. B. Aufzüge, Heizung, Grünflächen) in Tirol fest und gilt ab 1. Jänner 2017.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt räumlich nur für das Bundesland Tirol und persönlich für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt wurden, sowie deren Arbeitgeber*innen.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die genannten Personen monatlich 92,95 € für bis zu vier Geschosse und 5,81 € pro weiterem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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