<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg
Verordnung vom 18.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Aufzügen, Heizungsanlagen, Grünflächen und anderen Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest, sofern kein Kollektivvertrag existiert.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Aufzügen, Heizungsanlagen, Grünflächen und anderen Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest, sofern kein Kollektivvertrag existiert.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für alle, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 111 € festgelegt, zuzüglich 9,69 € pro zusätzlichem Geschoss über sieben Stockwerke.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.