Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Aufzügen, Heizungsanlagen, Grünflächen und anderen Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest, sofern kein Kollektivvertrag existiert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Aufzügen, Heizungsanlagen, Grünflächen und anderen Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest, sofern kein Kollektivvertrag existiert.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für alle, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 111 € festgelegt, zuzüglich 9,69 € pro zusätzlichem Geschoss über sieben Stockwerke.
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