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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Oberösterreich (ab 01‑01‑2017)
Verordnung vom 18.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlohn‑ und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen, Aufzügen, Grünflächen, Heizungen und weiteren Einrichtungen in Oberösterreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2017 und betrifft Hausbesorger*innen sowie deren Arbeitgeber.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlohn‑ und Pauschalbeträge für die Betreuung von Anlagen, Aufzügen, Grünflächen, Heizungen und weiteren Einrichtungen in Oberösterreich fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2017 und betrifft Hausbesorger*innen sowie deren Arbeitgeber.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 113,68 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich dieser Betrag um 13,87 € pro zusätzlicher Aufzugshalle.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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