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Grundausbildungsverordnung für das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Verordnung vom 18.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die verpflichtende Grundausbildung für alle Bediensteten im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, legt Ziele, Module, Ausbildungspläne und Prüfungen fest und definiert Zuständigkeiten sowie Anrechnungs‑ und Übergangsbestimmungen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/18/2016XXV
Verwaltungsrecht
Personalvertretung
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die verpflichtende Grundausbildung für alle Bediensteten im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, legt Ziele, Module, Ausbildungspläne und Prüfungen fest und definiert Zuständigkeiten sowie Anrechnungs‑ und Übergangsbestimmungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass alle Bediensteten im Ressort Gesundheit und Frauen, die nach dem VBG 1948 oder BDG 1979 ausgebildet werden, eine einheitliche Grundausbildung absolvieren müssen.
  • Ziel ist eine zukunftsorientierte, individuell abgestimmte Ausbildung nach den Prinzipien des New Public Management, die Fachkenntnisse, Ressortwissen und ein Verständnis der staatlichen Institutionen sowie der EU vermittelt.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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