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2. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 – neue Risikogebiete
Verordnung vom 23.11.2016

Zusammenfassung

Die 2. Änderung der GeflügelpestVerordnung 2007 legt neue Risikogebiete fest, die vor allem an Gewässern liegen, und tritt am 23. November 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/23/2016XXV
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die 2. Änderung der GeflügelpestVerordnung 2007 legt neue Risikogebiete fest, die vor allem an Gewässern liegen, und tritt am 23. November 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ersetzt die bisherige Anlage 1 durch eine neue Anlage 1, in der Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest‑Risiko aufgeführt werden.
  • Als Risikogebiete werden vor allem Gemeinden definiert, die an Gewässern liegen; in Vorarlberg sind das 18 benannte Gemeinden.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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