Zusammenfassung
Die 2. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 legt neue Risikogebiete fest, die vor allem an Gewässern liegen, und tritt am 23. November 2016 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/23/2016XXV
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die 2. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 legt neue Risikogebiete fest, die vor allem an Gewässern liegen, und tritt am 23. November 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt die bisherige Anlage 1 durch eine neue Anlage 1, in der Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest‑Risiko aufgeführt werden.
- Als Risikogebiete werden vor allem Gemeinden definiert, die an Gewässern liegen; in Vorarlberg sind das 18 benannte Gemeinden.
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