Zusammenfassung
Die Verordnung legt bundesweit verbindliche Mindestlöhne und zusätzliche Zuschläge für im Haushalt beschäftigte Arbeitnehmer*innen fest. Sie definiert Geltungsbereich, Lohnhöhe nach Berufsjahr und Qualifikation sowie weitere Leistungen wie Weihnachtsremuneration und Abrechnungsanforderungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt bundesweit verbindliche Mindestlöhne und zusätzliche Zuschläge für im Haushalt beschäftigte Arbeitnehmer*innen fest. Sie definiert Geltungsbereich, Lohnhöhe nach Berufsjahr und Qualifikation sowie weitere Leistungen wie Weihnachtsremuneration und Abrechnungsanforderungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Arbeitnehmer*innen, die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz im privaten Haushalt beschäftigt sind.
- Die monatlichen Mindestbruttolöhne sind nach Berufsjahr und Qualifikationsstufe (a, b, c) gestaffelt – von ca. 1 205 € bis über 2 000 € je nach Tätigkeit.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.