Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2017 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Materialzuschlägen und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2017 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Materialzuschlägen und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist befugt, den Mindestlohntarif zu setzen, wenn kein Kollektivvertrag für den Wirtschaftszweig existiert.
- Der Tarif gilt ausschließlich für die Steiermark und nur für Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
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