<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark (ab 01.01.2017)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark (ab 01.01.2017)
Verordnung vom 24.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2017 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Materialzuschlägen und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2017 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Materialzuschlägen und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist befugt, den Mindestlohntarif zu setzen, wenn kein Kollektivvertrag für den Wirtschaftszweig existiert.
  • Der Tarif gilt ausschließlich für die Steiermark und nur für Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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