<!--[-->Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen (Steiermark)<!--]-->
Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen (Steiermark)
Verordnung vom 24.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2017 einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten sowie Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremuneration.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2017 einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten sowie Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremuneration.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen und Einrichtungen beauftragt wurden – insbesondere Hausbesitzer, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich 97,32 € bis zu vier Geschosse und zusätzlich 8,77 € pro weiterem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.