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Änderung der Fachkundebeurteilungsverordnung – Aktualisierung der EMAS‑Bezüge
Verordnung vom 02.02.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Fachkundebeurteilungsverordnung, indem sie veraltete Verweise auf das alte EMAS‑Anhang V durch aktuelle Verweise auf Art. 20 der EMAS‑Verordnung (EU‑Verordnung 517/2013) ersetzt und einige Formulierungen präzisiert. Es entstehen keine neuen Pflichten oder Kosten, nur textliche Klarstellungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/2/2016XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Fachkundebeurteilungsverordnung, indem sie veraltete Verweise auf das alte EMAS‑Anhang V durch aktuelle Verweise auf Art. 20 der EMAS‑Verordnung (EU‑Verordnung 517/2013) ersetzt und einige Formulierungen präzisiert. Es entstehen keine neuen Pflichten oder Kosten, nur textliche Klarstellungen.

Schwerpunkte

  • Die Wortfolge „iVm Anhang V der EMAS‑V“ wird durch den Verweis auf Art. 20 der EMAS‑Verordnung (EU‑Verordnung 517/2013) ersetzt.
  • Der Ausdruck „, Entscheidungsstrukturen“ wird zu „und Entscheidungsstrukturen sowie einschließlich Qualitätskontrollmechanismen und Vorkehrungen zur Wahrung der Vertraulichkeit“ erweitert.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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