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3. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung – neue Risikogebiete
Verordnung vom 24.11.2016

Zusammenfassung

Die 3. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 aktualisiert die Liste der Gebiete mit erhöhtem Risiko für die Ausbreitung der Geflügelpest und tritt am 25. November 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/24/2016XXV
Gesundheit
Tierseuchengesetz

Zusammenfassung

Die 3. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007 aktualisiert die Liste der Gebiete mit erhöhtem Risiko für die Ausbreitung der Geflügelpest und tritt am 25. November 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Tierseuchengesetz und ermöglicht die Änderung der Risiko‑Liste.
  • Die bisherige Anlage 1 der Geflügelpest‑Verordnung wird durch eine neue Liste ersetzt, die die aktuellen Risikogebiete definiert.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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