Änderung der Verordnung über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst (Einführung neuer Dienstgrade und Dienstzeitvoraussetzungen)
Verordnung vom 30.11.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 353/2016 ändert die Regelungen zum Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst. Sie führt den neuen Dienstgrad "Gruppeninspektor" ein und legt fest, dass für die Dienstgrade "Revierinspektor“ bzw. "Gruppeninspektor“ mindestens sechs bzw. zehn Jahre Dienstzeit nötig sind. Das Inkrafttreten ist der 2. Jänner 2017.Bundesministerium für Inneres11/30/2016XXV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 353/2016 ändert die Regelungen zum Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst. Sie führt den neuen Dienstgrad "Gruppeninspektor" ein und legt fest, dass für die Dienstgrade "Revierinspektor“ bzw. "Gruppeninspektor“ mindestens sechs bzw. zehn Jahre Dienstzeit nötig sind. Das Inkrafttreten ist der 2. Jänner 2017.Schwerpunkte
- Ein neues Unterkapitel (Litera c) für die Verwendungsgruppe E2b wird eingeführt. Es legt ein erforderliches Besoldungsdienstalter von 21 Jahren fest und definiert die Dienstgrade Gruppeninspektor (Kurz: GrInsp), Revierinspektor (RevInsp) sowie Inspektor (Insp).
- Für Beamte der Verwendungsgruppe E2b gilt: Der Dienstgrad "Revierinspektor" darf erst nach mindestens sechs Jahren tatsächlicher Gesamtdienstzeit im Exekutivdienst erreicht werden.
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