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Bundeshaftungsobergrenzen‑Verordnung 2017 – Festlegung der außerbudgetären Bundes­einheiten
Verordnung vom 01.12.2016

Zusammenfassung

Die Bundeshaftungsobergrenzen‑Verordnung 2017 legt fest, welche außerbudgetären Einheiten des Bundes im Jahr 2017 zum Sektor Staat gehören und damit unter das Haftungs‑Gesetz fallen. Sie trat am 30. November 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/1/2016XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Bundeshaftungsobergrenzen‑Verordnung 2017 legt fest, welche außerbudgetären Einheiten des Bundes im Jahr 2017 zum Sektor Staat gehören und damit unter das Haftungs‑Gesetz fallen. Sie trat am 30. November 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche außerbudgetären Einheiten im Jahr 2017 zum Bundessektor Staat zählen.
  • Sie tritt am 30. November 2016 in Kraft, also kurz vor Beginn des betreffenden Haushaltsjahres.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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