Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Wahlordnung der Ärztekammer: Sie ändert Überschriften, verlängert Fristen, erlaubt elektronische Mitteilungen und führt neue Regelungen für Nachnominierung und Anfechtung von Wahlergebnissen ein.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/1/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Wahlordnung der Ärztekammer: Sie ändert Überschriften, verlängert Fristen, erlaubt elektronische Mitteilungen und führt neue Regelungen für Nachnominierung und Anfechtung von Wahlergebnissen ein.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „Wahlkundmachung“ wird in mehreren Paragraphen durch das modernere Wort „Wahlausschreibung“ ersetzt.
- Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird von 28 Tagen auf 35 Tage vor dem Wahltag verlängert und die Uhrzeit auf 12 Uhr festgelegt.
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