<!--[-->Änderung der Ärztekammer‑Wahlordnung 2006 (1. Novelle)<!--]-->
Änderung der Ärztekammer‑Wahlordnung 2006 (1. Novelle)
Verordnung vom 01.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung modernisiert die Wahlordnung der Ärztekammer: Sie ändert Überschriften, verlängert Fristen, erlaubt elektronische Mitteilungen und führt neue Regelungen für Nachnominierung und Anfechtung von Wahlergebnissen ein.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/1/2016XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung modernisiert die Wahlordnung der Ärztekammer: Sie ändert Überschriften, verlängert Fristen, erlaubt elektronische Mitteilungen und führt neue Regelungen für Nachnominierung und Anfechtung von Wahlergebnissen ein.

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung „Wahlkundmachung“ wird in mehreren Paragraphen durch das modernere Wort „Wahlausschreibung“ ersetzt.
  • Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird von 28 Tagen auf 35 Tage vor dem Wahltag verlängert und die Uhrzeit auf 12 Uhr festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.