<!--[-->Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2017)<!--]-->
Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2017)
Verordnung vom 02.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2017 verbindliche Mindestlöhne und Zulagen für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten und ähnlichen Einrichtungen fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2017 verbindliche Mindestlöhne und Zulagen für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten und ähnlichen Einrichtungen fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für private Kindergärten, -krippen, -horte sowie für Vereine und selbst organisierte Elterngruppen, sofern sie nicht bereits kollektivvertragsfähig sind.
  • Die Gehaltstabelle legt das monatliche Bruttogehalt nach Berufsjahren fest – von 2 149 € im 1./2. Jahr bis zu 2 972 € im 39./40. Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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