Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest. Sie bestimmt einen monatlichen Bruttolohn von 425,70 €, regelt Sachbezüge, Arbeitskleidung, Sprachkurse und weitere Leistungen und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2016XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Au‑Pair‑Kräfte in Österreich fest. Sie bestimmt einen monatlichen Bruttolohn von 425,70 €, regelt Sachbezüge, Arbeitskleidung, Sprachkurse und weitere Leistungen und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Personen, die als Au‑Pair‑Kräfte nach § 49 Abs. 8 ASVG beschäftigt werden.
- Die Au‑Pair‑Kraft erhält für 18 Stunden Arbeitszeit pro Woche (inkl. Bereitschaft) einen monatlichen Mindestbruttolohn von 425,70 €.
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