Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Verwendungs‑ und Funktionszuschlag‑Gruppen für Beamte der Post‑ und Fernmeldehoheitsverwaltung fest und definiert die Tätigkeit "Mithilfe/BÜK". Sie tritt am 4. Februar 2016 in Kraft und ersetzt die alte PT‑Zuordnungsverordnung von 1998.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/3/2016XXV
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Verwendungs‑ und Funktionszuschlag‑Gruppen für Beamte der Post‑ und Fernmeldehoheitsverwaltung fest und definiert die Tätigkeit "Mithilfe/BÜK". Sie tritt am 4. Februar 2016 in Kraft und ersetzt die alte PT‑Zuordnungsverordnung von 1998.Schwerpunkte
- Alle Funktionen und Verwendungen von Beamten in der Post‑ und Fernmeldehoheitsverwaltung werden neuen Verwendungs‑ und Funktionszuschlag‑Gruppen zugeordnet.
- Die "Mithilfe/BÜK"‑Tätigkeit wird definiert: Beamte bearbeiten eigenständig Vorgänge in ADV‑unterstützten Datenbanken und verwalten das Schriftgut selbständig.
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