Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten (2017)
Verordnung vom 02.12.2016Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Helfer*innen, Assistent*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest. Sie definiert gestaffelte Bruttolöhne nach Berufsjahren, Teilzeitanteile, Sonderzuschläge sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/2/2016XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Helfer*innen, Assistent*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest. Sie definiert gestaffelte Bruttolöhne nach Berufsjahren, Teilzeitanteile, Sonderzuschläge sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2017.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, Krippen und Horte, die nicht kollektivvertragsfähig sind oder noch keinen Kollektivvertrag besitzen.
- Die Lohnstufen sind nach Berufsjahren gestaffelt, von € 1 469 im 1./2. Berufsjahr bis € 1 751 ab dem 27. Berufsjahr.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.