Zusammenfassung
Die Verordnung ersetzt die bisherige Anlage 1 zur Geflügelpest‑Verordnung durch eine neue Liste von Gebieten mit erhöhtem Risiko für die Vogelpest und tritt am 3. Dezember 2016 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/2/2016XXV
Gesundheit
Tierseuchenschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung ersetzt die bisherige Anlage 1 zur Geflügelpest‑Verordnung durch eine neue Liste von Gebieten mit erhöhtem Risiko für die Vogelpest und tritt am 3. Dezember 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Ersetzt die bisherige Anlage 1 durch eine neue, die aktuelle Risikogebiete für die Vogelpest enthält.
- Legt fest, dass die Verordnung am 3. Dezember 2016 wirksam wird.
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