<!--[-->Verordnung über die Liste der teilnehmenden Staaten gemäß Regierungsübereinkommen 2014<!--]-->
Verordnung über die Liste der teilnehmenden Staaten gemäß Regierungsübereinkommen 2014
Verordnung vom 05.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche 26 Staaten und Territorien im Rahmen des Regierungsübereinkommens von 2014 als teilnehmende Partner für den Austausch von Meldedaten gelten. Sie tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/5/2016XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche 26 Staaten und Territorien im Rahmen des Regierungsübereinkommens von 2014 als teilnehmende Partner für den Austausch von Meldedaten gelten. Sie tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Staaten im Sinne des GMSG als teilnehmende Partner gelten.
  • Sie listet 26 Staaten und Territorien auf, darunter Argentinien, Australien, Kanada, Japan und Norwegen.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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