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Heimarbeitstarif für Kettenstichstickerei in Vorarlberg
Verordnung vom 09.12.2016

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat am 5. Dezember 2016 einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei erlassen, der ab dem 1. Jänner 2017 in Vorarlberg gilt. Er legt einen Mindeststundenlohn von 7,06 € sowie Zuschläge von jeweils 10 % für bestimmte Aufträge fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat am 5. Dezember 2016 einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei erlassen, der ab dem 1. Jänner 2017 in Vorarlberg gilt. Er legt einen Mindeststundenlohn von 7,06 € sowie Zuschläge von jeweils 10 % für bestimmte Aufträge fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Kettenstichstickerei und persönlich für die jeweiligen Auftraggeber/innen sowie die beauftragten Heimarbeiter/innen.
  • Der Tarif tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch das Bundeseinigungsamt gemäß § 36 Abs. 1 aufgehoben oder geändert wird.
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Stöger Alois, diplômé

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