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Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 09.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 legt den Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest und erhöht ihn von 1 720 € auf 1 729 €.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/9/2016XXV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 legt den Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest und erhöht ihn von 1 720 € auf 1 729 €.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen gesetzlichen Mindestlohntarif für Helfer/innen und Kinderbetreuer/innen in privaten Kindergärten, Krippen und Horten fest.
  • Der Tarif wird von 1 720 € auf 1 729 € pro Monat (bzw. pro relevante Bezugsgröße) erhöht.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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