<!--[-->Übergangsregelung für Austro‑Control‑Gebühren (ACGV‑Novelle 2016)<!--]-->
Übergangsregelung für Austro‑Control‑Gebühren (ACGV‑Novelle 2016)
Verordnung vom 09.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt § 6 der Austro‑Control‑Gebührenverordnung um Absatz 13, der das Inkrafttreten des neuen Abschnitts II regelt und festlegt, dass für bereits laufende Verfahren die alten Gebühren gelten; bei fehlender Gebührenerhebung bleibt es gebührenfrei.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/9/2016XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt § 6 der Austro‑Control‑Gebührenverordnung um Absatz 13, der das Inkrafttreten des neuen Abschnitts II regelt und festlegt, dass für bereits laufende Verfahren die alten Gebühren gelten; bei fehlender Gebührenerhebung bleibt es gebührenfrei.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 13 wird zu § 6 der Austro‑Control‑Gebührenverordnung hinzugefügt, der das Inkrafttreten des neuen Abschnitts II regelt.
  • Für bereits anhängige Verwaltungsverfahren gelten die bis zum 10. Dezember 2016 geltenden Gebühren weiterhin.
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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