Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen – Februar 2016
Verordnung vom 08.02.2016Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Februar 2016 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres2/8/2016XXV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Februar 2016 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf dem Gehaltsgesetz 1956 und gibt den rechtlichen Rahmen für die Festsetzung der Hundertsätze vor.
- Für das Monat Februar 2016 werden für mehr als 100 ausländische Dienstorte individuelle Hundertsätze festgelegt, die zwischen 0 % und 52 % liegen.
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