Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf zwei Abschnitten der A9 im Tunnel Selzthal die Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden Einrichtung gemessen wird und dass Beginn sowie Ende dieser Messstrecken öffentlich angekündigt werden müssen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/12/2016XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf zwei Abschnitten der A9 im Tunnel Selzthal die Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden Einrichtung gemessen wird und dass Beginn sowie Ende dieser Messstrecken öffentlich angekündigt werden müssen.Schwerpunkte
- Zwei Streckenabschnitte der A9 Pyhrn‑Autobahn im Tunnel Selzthal werden als Messstrecken definiert, auf denen die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik erfasst wird.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer*innen über die Überwachung informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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