Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung von Pensionist/inn/en (Kalenderjahr 2015)
Verordnung vom 12.12.2016Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Beiträge der Krankenversicherung für Pensionist/inn/en im Jahr 2015 auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden, basierend auf einem gesetzlich definierten Aufteilungsschlüssel.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/12/2016XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Beiträge der Krankenversicherung für Pensionist/inn/en im Jahr 2015 auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden, basierend auf einem gesetzlich definierten Aufteilungsschlüssel.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.
- Sie legt den Aufteilungsschlüssel für das Kalenderjahr 2015 fest, also die Prozentanteile, mit denen die Beiträge der Pensionist/inn/en auf die einzelnen Krankenkassen verteilt werden.
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