Änderung der Verordnung für elektronische Rechnungen – Qualifizierte Signatur und Siegel
Verordnung vom 13.12.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 382/2016 ergänzt die Anforderungen an elektronische Rechnungen: Sie müssen künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein, basierend auf der EU‑Verordnung eIDAS.Bundesministerium für Finanzen12/13/2016XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 382/2016 ergänzt die Anforderungen an elektronische Rechnungen: Sie müssen künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein, basierend auf der EU‑Verordnung eIDAS.Schwerpunkte
- Elektronische Rechnungen müssen künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein.
- Die Definition der qualifizierten Signatur und des Siegels richtet sich nach Art. 3 Nr. 12 bzw. Nr. 27 der EU‑Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS).
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