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Ausgleichstaxe 2017 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Verordnung vom 13.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2017 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zahlen müssen – 253 €, 355 € bzw. 377 € je nach Unternehmensgröße.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2016XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2017 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zahlen müssen – 253 €, 355 € bzw. 377 € je nach Unternehmensgröße.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
  • Für das Kalenderjahr 2017 beträgt die Ausgleichstaxe pro Person 253 € monatlich bei Unternehmen mit 25‑99 Beschäftigten.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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