Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2017 einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,008 fest und erhöht zahlreiche Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑ und Impfschadengesetz.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2016XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2017 einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,008 fest und erhöht zahlreiche Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑ und Impfschadengesetz.Schwerpunkte
- Der allgemeine Anpassungsfaktor von 1,008 wird für alle genannten Gesetze (Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz, Impfschadengesetz) im Jahr 2017 verbindlich.
- Für das Kriegsopferversorgungsgesetz wird der Betrag von 538,60 € auf 542,90 € erhöht (Ziffer 1).
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