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Renten‑ und Entschädigungsanpassung 2017
Verordnung vom 14.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2017 einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,008 fest und erhöht zahlreiche Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑ und Impfschadengesetz.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2016XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Sozialversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2017 einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,008 fest und erhöht zahlreiche Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑ und Impfschadengesetz.

Schwerpunkte

  • Der allgemeine Anpassungsfaktor von 1,008 wird für alle genannten Gesetze (Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz, Impfschadengesetz) im Jahr 2017 verbindlich.
  • Für das Kriegsopferversorgungsgesetz wird der Betrag von 538,60 € auf 542,90 € erhöht (Ziffer 1).
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Stöger Alois, diplômé

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