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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben im Verteidigungs‑ und Sportressort
Verordnung vom 16.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz auf die Leiter von vier militärischen Kommandos und erklärt sie zu haushaltsführenden Stellen. Sie tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und hebt die vorherige Regelung von 2012 auf.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/16/2016XXV
Finanzen
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz auf die Leiter von vier militärischen Kommandos und erklärt sie zu haushaltsführenden Stellen. Sie tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft und hebt die vorherige Regelung von 2012 auf.

Schwerpunkte

  • Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden an die Leiterinnen und Leiter der vier Kommandos im Verteidigungs‑ und Sportressort übertragen.
  • Die betroffenen Stellen werden zu haushaltsführenden Stellen im Sinne von § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 erklärt.
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