Zusammenfassung
Die Verordnung legt prozentuale Zulagen für alle Dienstgrade des Bundesheeres fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2002.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/16/2016XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt prozentuale Zulagen für alle Dienstgrade des Bundesheeres fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2002.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen spezifischen prozentualen Zuschlag zum Grundgehalt fest, basierend auf einem Referenzbetrag.
- Mit Inkrafttreten wird die frühere Verordnung von 2002 über die Dienstgradzulage aufgehoben.
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