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Dienstgradzulage für das österreichische Bundesheer
Verordnung vom 16.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt prozentuale Zulagen für alle Dienstgrade des Bundesheeres fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2002.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/16/2016XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt prozentuale Zulagen für alle Dienstgrade des Bundesheeres fest und ersetzt damit die frühere Regelung von 2002.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen spezifischen prozentualen Zuschlag zum Grundgehalt fest, basierend auf einem Referenzbetrag.
  • Mit Inkrafttreten wird die frühere Verordnung von 2002 über die Dienstgradzulage aufgehoben.
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