<!--[-->Änderung der Grundausbildungsverordnung BMLVS‑M‑BO 1/2014 (2016)<!--]-->
Änderung der Grundausbildungsverordnung BMLVS‑M‑BO 1/2014 (2016)
Verordnung vom 16.12.2016

Zusammenfassung

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat die Grundausbildungsverordnung BMLVS‑M‑BO 1/2014 geändert. Die Änderungen betreffen die Promulgationsklausel, die Formulierung in § 12 Abs. 2 Z 3 und das Jahr in § 16 Abs. 1.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/16/2016XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat die Grundausbildungsverordnung BMLVS‑M‑BO 1/2014 geändert. Die Änderungen betreffen die Promulgationsklausel, die Formulierung in § 12 Abs. 2 Z 3 und das Jahr in § 16 Abs. 1.

Schwerpunkte

  • In der Promulgationsklausel wird nach dem Namen des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes die Abkürzung (BDG 1979) eingefügt.
  • In § 12 Abs. 2 Z 3 wird die Formulierung von „sofern nicht lit. a oder b anzuwenden ist,“ zu „sofern nicht Z 1 oder 2 anzuwenden ist,“ geändert.
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